Auserwählt: Wie Sozialdezernentin Katja Kreeb mitteilte, hat das Land gestern die Verwaltung informiert, dass der Enzkreis eine von sechs Modellregionen für einen mobilen Fachdienst für Inklusion in Kitas wird. Diese sollen irgendwann in allen Stadt- und Landkreisen Einrichtungen bei ihrer inklusiven Konzeption und sonstigen Fragen unterstützen sowie das Personal weiterqualifizieren. Auf den Kreis kommen damit keine Personalkosten zu.
Von li. nach re.: Sabrina Bogner-Rudolf, Steffen Bochinger, Bianca Leschikar und Andrea Grasnek.
Nach der geschäftsgebenden Sitzung am 23.05.2019 haben die Sprecherinnen des Kelterner Inklusionsrates Herrn Bürgermeister Bochinger besucht.
Index für Inklusion in Kindertageseinrichtungen: Gemeinsam leben,
spielen und lernen
Inklusion in allen Tageseinrichtungen für
Kinder zu realisieren, ist eine große Herausforderung. Wir, die
Interessengemeinschaft Inklusion, haben deshalb ein Exemplar der aktuellen
Ausgabe ‚Index für Inklusion in
Kindertageseinrichtungen: Gemeinsam leben, spielen und lernen‘ an Herrn
Bürgermeister Steffen Bochinger überreicht und werden nun in eine offene
Kommunikation mit den zuständigen Fachkräften gehen, um die Konzepte differenziert
zu betrachten und gegeben falls weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist es gemeinsam
mit den Kindertageseinrichtungen Barrieren abzubauen, Möglichkeitsräume zu
schaffen, Vielfalt zu stärken, den Inklusionsprozess planvoll anzugehen und
achtsam umzusetzen. Wir freuen uns auf eine ideenreiche Zusammenarbeit und wir
werden Sie auf dem Laufenden halten.
Liebe Mitglieder des Kelterner Inklusionsrates, bitte folgende Termine vormerken (Ort: in Klärung, Keltern-Dietlingen und Beginn jeweils um 20:00 Uhr):
Donnerstag, 6. Juni 2019
Donnerstag, 4. Juli 2019
Donnerstag, 19.09.2019
Vielen Dank für Eure tolle Unterstützung und Mitarbeit!
Menschen mit Behinderung landen oft in speziellen Werkstätten. Wird ihnen dort geholfen, oder werden sie abgeschoben und ausgebeutet? Von Anne Seith (Auszug)
(…)
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes ist ein Grundrecht. Menschen mit
Behinderung soll es genau wie Nichtbehinderten möglich sein, „den
Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen“, heißt es in der
UN-Behindertenrechtskonvention. Deutschland gehörte 2007 zu den ersten Ländern,
die diese Vereinbarung unterzeichneten.
Von einem „offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung
zugänglichen Arbeitsmarkt“, wie er in dem Dokument versprochen wird, ist
Deutschland allerdings weit entfernt.
Ein UN-Fachausschuss prüft derzeit die Situation in Deutschland, und das
Urteil dürfte nicht besonders freundlich ausfallen. Schon 2015 stellten die
Experten eine anhaltende „Segregation“ auf dem Arbeitsmarkt fest.
Sie bemängelten „finanzielle Fehlanreize“, die behinderte
Menschen vom ersten Arbeitsmarkt fernhielten. Die Werkstätten würden ihre
Beschäftigten zudem nicht ausreichend auf den Übergang in ein normales
Arbeitsverhältnis vorbereiten. Eine „schrittweise Abschaffung“ wurde
empfohlen.
Tatsächlich ist die Zahl dieser Einrichtungen noch gewachsen – von 668 im Jahr 2002 auf 736 in 2018. Etwa 310.000 Menschen arbeiten dort, und für die meisten gilt: einmal Werkstatt, immer Werkstatt. (…)